MaCh Spaß

Hüpfburgen und Eventmodule von MaCh Spaß bringt den Spaß zu Groß und Klein

Geschäftbedingungen!

Vermietung von Hüpfburgen und Eventmodulen Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vermietung:

Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.

Der Mieter übernimmt die Mietobjekte in sauberem und funktionstüchtigem  Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden, müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden.

Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Die Mietobjekte sind mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter im vollem Umfang.

Die Firma MaCh-Spaß trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburgen oder Eventmodule entstehen.

Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden.

Die Mietobjekte dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte gegeben werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

 

Zusätzliche Kosten:

Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn die Mietobjekte stark verschmutzt zurückgegeben werden.

Hierfür berechnen wir pro Hüpfburg und Modul min. 50€ für die Reinigung.

Wird die Hüpfburg oder ein Modul während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten, ggf. Neuanschaffungskosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen.

Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die Hüpfburgen, das Zubehör oder Module entwendet wurde.

Werden Mietobjekte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr.

Storno:

Ein Storno kann bis zu 50% des Gesamtpreises beinhalten.

Elektrisches Gebläse von Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen:

Niemand, außer der verantwortlichen Aufsichtsperson, darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützen Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse wird mit einem Überhitzungsschutzschalter überwacht. Wenn das Gebläse zu heiß wird, schaltet es automatisch ab und nach Abkühlung auch wieder ein. Während dieser Zeit darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.

 

Aufstellfläche für Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodulen:

Vorzugsweise ist eine ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Besonders auf Hartbelägen, (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplane ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist.

Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel liegt und nicht verdreht ist.

 

Aufblasen von Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen:

Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder Sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren. Luftablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.

 

Aufsichtsperson:

Alle Mietobjekte müssen von einer Aufsichtsperson betreut werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden.

Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.

Die Hüpfburgen und andere Eventmodule müssen während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.

Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen.

Die Kinder sollten in endsprechende Gruppen eingeteilt werden, so dass nur etwa gleichschwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen.

 

Achtung!:

Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Bei starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.

Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und / oder die Hüpfburgen und Eventmodule beschädigen können, müssen vor der Benutzung entfernt werden.

Achtung! Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und daher nicht für die Benutzung durch Erwachsene geeignet und zugelassen.


Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und einen lustigen Verlauf Ihrer Veranstaltung!


E-Mail
Anruf